Patienten-Aufrufsystem

„Herr Müller bitte zum Ultraschall“ – persönliche Namensaufrufe im Wartezimmer können seit der Einführung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ein Verstoß nach dem Persönlichkeitsrecht sein. 

Mit einem anonymen Aufrufsystem gehen Sie auf Nummer sicher. Auch wenn es nicht mehr so persönlich im Wartezimmer ist, den Patienten können Sie ja im Gang oder an der Rezeption natürlich noch direkt ansprechen. 

Mit dem Patienten-Aufrufmonitor können Sie die Patienten direkt aus dem Wartezimmer in bestimmte Bereiche schicken oder einfach nur eine Aufruf-Nummer am Monitor anzeigen lassen.

Auf Wunsch auch mit einem Signalton, damit die Patienten akustisch auf den nächsten Aufruf aufmerksam gemacht werden.

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